Beschlussvorlage - BV/05/23/095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Beteiligungsverfahren mit dem Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen durchgeführt.

Die Auslegung fand in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023 statt.

Die Stellungnahmen sind zum Vorhaben mit Stand des Posteingangs zum 02.01.2024 zusammengestellt.

Aus Sicht der Gemeinde liegen die maßgeblichen Stellungnahmen zur Bewertung der Vorhaben vor.

Die Stellungnahmen werden nun insbesondere unter den Gesichtspunkten der Wohnentwicklung und der gesicherten Ver- und Entsorgung und der Auswirkungen auf die Natur- und Umweltbelange bewertet und gewichtet. Die Vorschläge und Anforderungen für die erforderlichen Verträge werden herausgearbeitet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

auf der Grundlage der Diskussion ist die Abwägungsdokumentation vorzubereiten und sind die Abstimmungen mit anderen fachlich Beteiligten im erforderlichen Umfang durchzuführen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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