Beschlussvorlage - BV/05/23/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen führt zum 01.01.2024 die Erhebung der Kurabgabe ein.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat am 26.04.2023 beschlossen die  Satzung der Gemeinde Hohenkirchen sowie die Kalkulation mit dem Wort -Tourismusbeitrag durch Tourismusabgabe- zum 01.01.2024 Inkrafttreten zu lassen. Die Tourismusabgabe könnte jedoch mit dem Begriff Bettensteuer verwechselt werden. Es wird daher in der neuen Fassung der Kurabgabensatzung zum 01.01.2024 der Begriff „Kurabgabe“ verwendet.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben ( Kurabgabensatzung) vom 13.12.2023 und die Kalkulation.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Beschluss vom 26.04.2023 (BV/05/23/023) aufzuheben.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

         

       Einnahme durch die Kurabgabe lt. Kalkulation

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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