Beschlussvorlage - BV/04/22/217-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Ärztehauses auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Kalkhorst.

Zur Findung eines Planungsbüros müssen die Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) eingehalten werden. Die Architektenleistung für den Neubau des Ärztehauses in der vorgesehen Größe liegt oberhalb des EU-Schwellenwertes von 215.000 € netto. Somit ist eine Vergabe nach VgV durchzuführen unter Berücksichtigung zwingend anzuwendender Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmustern.

Für die Vergabe von Planungsleistungen oberhalb der EU-Wertgrenze besteht die Verpflichtung europaweit auszuschreiben.

Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.

Vergaberechtsfehler ziehen eine Sanktionierung der Fördermittel nach sich.

 

Die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistung durch einen spezialisierten externen Dienstleister wurde in der GV vom 24.11.22 beschlossen.

 

Die Planung wurde überarbeitet und die Kosten neu geschätzt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Planung auf Grundlage der aktualisierten Vorplanung und Kostenschätzung (Stand 26.10.23) gemäß Anlagen weiterzuführen und für die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen nach VgV ein externes Fachbüro zu binden.

Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote einzuholen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Kostenhöhe kann noch nicht benannt werden. Kosten sind nicht Bestandteil des Haushaltsplanes und müssen im Rahmen eines Beschlusses über eine außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt werden.

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:11401/09600000/2022/01

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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