Beschlussvorlage - BV/05/23/057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung

 

Im Gemeindezetrum von Hohenkirchen steht ein Multifunktionsgerät, Modell Ricoh MP C2050 MFP von 2019. Dieses wird durch die Gemeinde in Form der Gremien, des Jugendclubs und der Digitallotsin etc. genutzt. Das Gerät gehört zum jetzigen Zeitpunkt dem Förderverein Jugend- und Seniorenarbeit Hohenkirchen e. V.. Der Förderverein möchte wegen der Nutzung des Multifuntionsgeräts, dieses der Gemeinde in Form einer Schenkung überlassen.

 

Bei einer Schenkung muss bei der Annahme der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt werden. Das beinhaltet den Restbuchwert und die Folgekosten für Reparaturen, Wartungen und Verbrauchsmaterialien. Daher wurden folgende Möglichkeiten zusammengetragen.

 

Variante 1

 

Die Schenkung des Fördervereins annehmen.

Laut des Fördervereins hat das Multifunktionsgerät einen Restbuchwert von 0,00 € und die Folgekosten betragen nach Auskunft von Frau Kujath ca. 450,00 € im Jahr in Form von Wartungs- und Reparaturkosten sowie Kosten für die Toner.

 

Variante 2

 

Die Schenkung des Fördervereins ablehnen und ein anderes Gerät leasen.

Beim Leasing eines vergleichbaren, aber neueren Multifunktionsgerätes, welches gebraucht und professionell aufbereitet ist, liegen die Kosten inklusive Verbrauchskosten und Wartung bei ca. 235,00 € monatlich. Das entspricht Kosten von ca. 2.820,00 € jährlich.

 

Variante 3

 

Die Schenkung des Fördervereins ablehnen und ein anderes Gerät kaufen.

Beim Kauf eines gleichen Gerätes in gebrauchtem und professionell aufbereitetem Zustand, hätte die Gemeinde einen einmaligen Preis von 1199,00 € zu tragen. Hierbei sind keine Wartungs- und Verbrauchskosten mit inbegriffen. Da dieses Gerät professionell aufbereitet ist, ist davon auszugehen, dass die Reparaturkosten geringer sind als bei dem bereits vorhandenen Gerät.

 

 

Daher rät das Amt Klützer Winkel der Gemeinde Hohenkirchen unter den wirtschaftlichen Aspekten die Schenkung des Förderverein Jugend- und Seniorenarbeit Hohenkirchen e. V. anzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Schenkung eines Multifunktionsgerätes vom Förderverein Jugend- und Seniorenarbeit Hohenkirchen e.V. für das Gemeindezentrum der Gemeinde Hohenkirchen anzunehmen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 5/11402/52370000

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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