Mitteilungsvorlage - MV/02/23/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.7.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung (4 CN 3.22) - Unvereinbarkeit des § 13 b BauGB mit dem Unionsrecht getroffen. Dieses Urteil hat Auswirkungen auf Bebauungspläne, die nach § 13 b BauGB aufgestellt worden sind bzw. sich in Aufstellung befinden.

Seitens der Verwaltung wird geprüft, welche Pläne in der Stadt Klütz betroffen sind. Betroffen ist nach der ersten Sichtung, der sich im Verfahren befindende B- Plan Nr. 42 Hofzumfelde. sowie 39.1, 39.2, 39.3 (Sicherung der Dauerwohnnutzung im Innenstadtbereich). 

Die Auswirkungen dieser gerichtlichen Entscheidung können in dem in der Anlage beigefügten Anschreiben des Landkreises nachgelesen werden. Sobald das angesprochene Hinweispapier vorliegt, werden durch die Verwaltung die entsprechenden Schritte eingeleitet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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