Beschlussvorlage - BV/12/23/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 12 - NEU der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet in Tarnewitz im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 13. Juli 2006, Durchführung des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB und Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
19.09.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
05.10.2023
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat seinerzeit den Bebauungsplan Nr. 12 auf dem südlichen Teil der Halbinsel Tarnewitz aufgestellt, um mit der Nachnutzung einer ehemaligen militärischen Liegenschaft in landschaftlich reizvoller Lage an der Ostsee die touristische Entwicklung zu fördern. Die Satzung ist mit Ablauf des 16. Juli 2006 in Kraft getreten.
Aufgrund von geänderten Planungszielen für die Sondergebiete "Ferienhäuser 1, 2, 3", die einen Teilbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 12 ausmachen, wurde seinerzeit die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgestellt; die Satzung über die 1. Änderung ist mit Ablauf des 03.06.2009 in Kraft getreten.
Wegen der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) M-V vom 30. Juni 2010 beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch ein ergänzendes Bauleitplanverfahren die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 12 - NEU aufzustellen. Neben der planungsrechtlichen Regelung des baulichen Bestandes erfolgt eine Regelung für die bisher noch nicht überbauten Flächen, die bislang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 beplant sind, unter Berücksichtigung der vorhandenen naturräumlichen Umgebungssituation und der aktuellen Nutzungsansprüche. Die Planungsziele haben sich für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 geändert. Die geänderten Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 12 werden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens überplant; die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird durch die Überplanung aufgehoben.
Der vorhandene bauliche Bestand wurde unter Berücksichtigung der Übereinstimmung mit den ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 überprüft; im Bedarfsfall ist eine Anpassung der Festsetzungen an die bereits realisierten Bauvorhaben erfolgt.
Die Anforderungen an die bauliche Nutzung im Bereich der maritimen Begegnungsstätte werden gemäß letzter Planunterlage (Planstand: 06.01.2023) beachtet.
Unter Berücksichtigung der Anforderungen der Energiewende und des Konzeptes zur Nutzung regenerativer Energien werden hierzu gesonderte Festsetzungen berücksichtigt, die auf dem Energiekonzept der Eigentümer und Betreiber der Weißen Wiek basieren.
Die vorliegenden Planunterlagen berücksichtigen den Beschluss der Gemeindevertretung zur Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 23. Februar 2023. Insbesondere wurde die von der Gemeinde festgelegte Zielsetzung für die landseitigen Sondergebiete zur Art der baulichen Nutzung mit 1/3 Ferienwohnen und 2/3 gewerbliche Nutzungen berücksichtigt.
Die Verträglichkeit mit den Natura 2000-Gebieten wird dargestellt und nachgewiesen.
Die Vorgaben für die Errichtung der Sicherungsanlagen für das angrenzende Naturschutzgebiet "Tarnewitzer Huk" wurden für die Abstimmung mit den zuständigen Behörden erarbeitet.
Darüber hinaus wurden die aktuellen Anforderungen an die Bauleitplanung beachtet.
Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bestandes wurden die Ausarbeitungen vorgenommen.
Für die Planbearbeitung des Bauleitplanes für den Entwurf wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude und der Bestandsnutzung erstellt. Die heutigen Anforderungen werden entsprechend zugrunde gelegt.
Im Rahmen des Umweltberichtes werden die durch den Bestand und die Nutzung verursachten Vorbelastungen berücksichtigt. Die Baugenehmigungen sind bestandskräftig.
Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsregelung werden die Ursprungsmaßnahmen im Zuge des Monitorings für die Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz für den Bebauungsplan Nr. 12 überprüft. Danach wird der Ausgleich als gesichert angesehen.
Zusätzliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der ursprünglich bilanzierten Gebiete SO FH1 bis SO FH3 (im Entwurf der Bauleitplanung SO FW/TI1 bis SO FW/TI3) werden nicht bewertet. Zusätzliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich Störzonen ausgebildet haben aus der vorhandenen anthropogenen Nutzung und unter Berücksichtigung der Erhaltung des Waldes nördlich der Straße am Waldrand, nicht bewertet.
Die Auswirkungen auf die Natura2000-Schutzgebietskulisse wurden auch in Kumulation mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Tarres Ressort“ als unerheblich bewertet.
Maßgeblich bei diesen Bewertungen ist auch, dass nur ein untergeordneter Teil der Flächen noch nicht bebaut ist.
Für die Nachweise zum Ausgleich und Ersatz ist hier die Durchführung des Monitorings erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 vom 13. Juli 2006.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Das ergänzende Verfahren setzt bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ein; alle daran anschließenden Verfahrensschritte sind ebenfalls zu wiederholen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet in Tarnewitz, begrenzt
- im Norden durch den Wald nordöstlich der "Mecklenburger Allee", nordwestlich der Straße "Am Waldrand" sowie nordwestlich des Strandes,
- im Osten durch eine ca. 100 m seeseitig zur Küste verlaufende Linie,
- im Süden durch den Hafen an der "Weißen Wiek",
- im Westen durch den Verlauf des "Tarnewitzer Baches" sowie durch den Hochwasserschutzdeich,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen des Textes (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.
- Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auf die Dauer von 6 Wochen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt Klützer Winkel öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.
Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.
In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.
- Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000 |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
23,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
20,7 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
11,8 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
8,2 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
