19.09.2023 - 4.7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 12 - NEU der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Datum:
- Di., 19.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 vom 13. Juli 2006.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Das ergänzende Verfahren setzt bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ein; alle daran anschließenden Verfahrensschritte sind ebenfalls zu wiederholen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet in Tarnewitz, begrenzt
- im Norden durch den Wald nordöstlich der "Mecklenburger Allee", nordwestlich der Straße "Am Waldrand" sowie nordwestlich des Strandes,
- im Osten durch eine ca. 100 m seeseitig zur Küste verlaufende Linie,
- im Süden durch den Hafen an der "Weißen Wiek",
- im Westen durch den Verlauf des "Tarnewitzer Baches" sowie durch den Hochwasserschutzdeich,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen des Textes (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.
- Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auf die Dauer von 6 Wochen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt Klützer Winkel öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.
Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.
In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.
- Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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23,2 MB
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3,2 MB
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20,7 MB
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11,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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