Beschlussvorlage - BV/12/23/170

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Eigentümer der Flurstücke 6/7, 6/2 und 6/3 der Flur 1 Gemarkung Tarnewitz beantragen die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um die Flurstücke mit Gebäude der Zweckbestimmung Dauerwohnen zu bebauen.

Aus der zeichnerischen Darstellung sind 14 Wohneinheiten erkennbar. Zusätzlich wird Raum geschaffen für die Errichtung einer Buswendestelle.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gebeten, sich grundsätzlich zum Planungskonzept zu äußern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt dem vorgelegten Planungskonzept für die Flurstücke 6/7, 6/2 und 6/3 der Flur 1 Gemarkung Tarnewitz zur Schaffung von 14 WE Dauerwohnen und der Schaffung einer Buswendestelle zu.

Das Planungsrecht für das Vorhaben soll im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

keine

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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