Beschlussvorlage - BV/02/23/079

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung

aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

 

Mit Erteilung der Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch den Landkreis als untere Rechtsaufsicht gleichzeitig gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V angeordnet, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 31. August 2023 zu beschließen und entsprechend vorzulegen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Stadtvertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ebenfalls von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 und die Finanzplanjahre 2024-2026.

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Haushaltssicherungskonzept

 

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Anlagen

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