Beschlussvorlage - BV/10/23/042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Stahlgittermastes (H= 54m) mit Outdoortechnik als Antennenträger zur Aufnahme einer Sende- und Empfangsanlage für das Vodafone Funknetz auf dem Flurstück 224/5, Flur 1, Gemarkung Zierow.

Der Vorhabenstandort liegt in südöstlicher Ortsrandlage von Zierow, auf einer unbebauten Freifläche auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes an der Lindenstraße.

 

Die Zufahrt erfolgt von der Lindenstraße über das Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes. Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhabengrundstück nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB und nimmt auch nicht an einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB teil. Demnach liegt das Grundstück im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu bewerten. Das Vorhaben soll der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen. Insofern liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1.3 BauGB vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt der Bürgermeisterin das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Errichtung Stahlgittermast (H=54m) mit Outdoortechnik als Antennenmast zur Aufnahme der Sende- und Empfangsanlage für das Vodafone-Funknetz, AZ 32052-23-08 auf dem Flurstück 224/5, Flur 1, Gemarkung Zierow herzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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