Beschlussvorlage - BV/12/23/166

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat auf ihrer Sitzung am 20.04.2023 den Grundsatzbeschluss für den Neubau einer Wohnanlage und die Anlage einer Ökokontomaßnahme zuzüglich einer Entscheidung zur Entwicklung der Fremdenverkehrsinfrastruktur (Brauerei) gefasst.

 

Der Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch wurde hierfür bewertet. Im Ergebnis des Grundsatzbeschlusses hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entschieden, dem Antrag zum Rückbau der Stallanlagen und der Entwicklung einer Wohnanlage, die etwa ein Drittel der Fläche einnimmt, sowie einer Ausgleichsfläche, die als Ökokontomaßnahme entwickelt werden soll, zuzustimmen und zu bestätigen.

 

Auf dieser Grundlage wird nun das Aufstellungsverfahren eingeleitet. Auf einer Fläche von etwa einem Drittel des Gesamtbereiches, die etwa 2,4 ha einnimmt, soll eine Wohnanlage entstehen. Für die übrigen Flächen wird gemäß Ausgleichskonzept die Realisierung einer Ökokontomaßnahme vorbereitet.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst hierzu den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Bauleitplanung.

 

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss ist gleichzeitig eine Anpassung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Das heißt, ein Teil des Flächennutzungsplanes berücksichtigt bereits die Zielsetzungen der Ausgleichsfläche; der übrige Teil, der zum Ort gelegene, der für die Wohnbebauung vorgesehen ist, wäre im Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen.

 

Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen war im Rahmen der Entscheidung zum Grundsatzbeschluss eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorgelegt und als Abstimmungsgrundlage genutzt.

 

Nunmehr wird die Vorgehensweise wie folgt vorgesehen:

 

  • Entwicklung der Wohnanlage auf einem Drittel der Fläche und Aufstellung des Bebauungsplanes.
  • Entwicklung einer Ausgleichsmaßnahme als Ökokontomaßnahme auf den übrigen Flächen.

 

In einem Gesamtplankonzept wird dieses zusammenfassend dargestellt. Neben den Flächen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und dem städtebaulichen Konzept für die Wohnbebauung wird die Fläche für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme als externe Maßnahme zum Bebauungsplan wird parallel als Ökokontomaßnahme entwickelt. Dabei kann die Ökokontomaßnahme selbstständig und unabhängig vor planungsrechtlicher Vorbereitung des Bebauungsplanes für die Wohnbebauung vorbereitet und entwickelt werden.

 

Somit nimmt der Geltungsbereich der Flächen des Bebauungsplanes nur einen untergeordneten Teil der Rückbauflächen ein. Die übrigen Flächen werden als externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme geregelt. Die erforderlichen Verträge werden zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller vereinbart.

 

Es ist die Zielsetzung, durch Zuordnung die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Eingriffsobjekten in der Gemeinde zuzuordnen. Das heißt die Aufwertungsmaßnahme wird den Eingriffsobjekten der Gemeinde zugeordnet oder für Eingriffsobjekte in der Gemeinde werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Grundlage des Ökokontos zugeordnet.

 

Das Planverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der Vorentwurf berücksichtigt die gesamtheitliche Entwicklung unter Bezugnahme auf den Geltungsbereich des für Bebauung vorgesehenen Teils, der auch Infrastruktur beinhalten soll.

 

Nach Beteiligung mit dem Vorentwurf wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt und festgelegt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch südlich der Straße „Ausbaus“. Der Bebauungsplan wird für einen Teilbereich der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen aufgestellt. Für den übrigen Teil der ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen wird ein Ausgleichskonzept entwickelt, das als Ökokonto gebildet wird. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan (Auszug aus dem Flächennutzungsplan) ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
  • Die Zielsetzungen bestehen darin, in Redewisch auf einem Drittel der Rückbauflächen der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Dauerwohnen zu schaffen; Ferienwohnungen sind auszuschließen.
  • Einrichtungen für die Infrastruktur sind unter Berücksichtigung des konkreten Standortes vorgesehen.
  • Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme in Angrenzung an den Bebauungsplan wird parallel betrachtet. Für diese Fläche ist eine Ökokontomaßnahme oder die Erstellung eines Ökokontos vorgesehen. Das Ökokonto soll für den Ausgleich von Eingriffen in der Gemeinde dienen.
  • Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung sind dauerhaft zu klären. Hierzu gehört sowohl die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers als auch die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers. Die Sicherung der Löschwasserbereitstellung ist erforderlich, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Neubebauung zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch) wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch die Straße „Ausbau“,
  • im Südosten:  durch das Areal mit dem „Bauernmarkt Redewisch“,
  • im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Nordwesten: durch ehemalige Stallanlagen.   

Westlich angrenzend an den Bebauungsplan wird eine externe Ausgleichsfläche im Rahmen des Planverfahrens mit betrachtet.              

 

  1. Für die Ausgleichsfläche ist ein Ausgleichskonzept und die Bildung eines Ökokontos vorgesehen. Diese Vorbereitung kann unter Berücksichtigung der Planungsziele, jedoch außerhalb es formellen Planaufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan unverzüglich vorbereitet werden.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 14 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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