05.10.2023 - 7.5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt folgende Anträge:

 

Antrag 1) Von den maximal 30 Wohneinheiten müssen mindestens 2 davon Gewerbeeinheiten sein.

 

Antrag 2) Im Vorhabengebiet soll ein Spielplatz umgesetzt werden.

 

Antrag 3) Das benachbarte Grundstück ist in die Planung miteinzubeziehen.

 

In diesem Zusammenhang hinterfragt Herr Chr. Schmiedeberg die Formulierung in der Begründung auf S. 29 unter Punkt 5.4 2. Absatz: „… ist davon auszugehen, dass maximal 30 Wohneinheiten entstehen.“

Herr Mahnel erläutert, dass entsprechende Festsetzungen erst in der weiteren Bearbeitungsphase zu treffen sind. Daher ist davon auszugehen, dass maximal 30 Wohneinheiten entstehen.

Herr Chr. Schmiedeberg verweist auf seinen Antrag 1), maximal 30 Wohneinheiten, inkl. 2 Gewerbeeinheiten. Es dürfen nicht mehr werden.

 

Die Investoren sehen bei den Anträgen 1 und 2 keine Bedenken. Weitere Aussagen werden nicht getroffen.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki zu den einzelnen Anträgen von Herrn Chr. Schmiedeberg abstimmen:

 

Antrag 1) 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Antrag 2) 9 Ja-Stimmen

Antrag 3) 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Herr Mahnel unterbreitet zur weiteren Abarbeitung folgenden Vorschlag: In der jetzigen Vorentwurfsphase wird lediglich in der Begründung darauf abgestellt, dass ggf. die Bebaubarkeit auf dem Nachbargrundstück im B-Plan-Verfahren zukünftig mit abgeklärt wird. Diesem Vorschlag schließen sich die Gemeindevertreter an.

 

Dem benachbarten Grundstückseigentümer wird mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen Rederecht erteilt.

Dieser erläutert den derzeit baurechtlichen Stand und fragt, warum er sich nun an Gesprächen um den B-Plan Nr. 49 beteiligen soll. Die Verwaltung erwidert, dass dies dann zum Tragen kommen würde, wenn durch den Landkreis ein negativer Bauvorbescheid erlassen werden würde.

 

Abschließend verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag nebst den drei Ergänzungsanträgen und lässt abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch südlich der Straße „Ausbaus“. Der Bebauungsplan wird für einen Teilbereich der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen aufgestellt. Für den übrigen Teil der ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen wird ein Ausgleichskonzept entwickelt, das als Ökokonto gebildet wird. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan (Auszug aus dem Flächennutzungsplan) ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
  • Die Zielsetzungen bestehen darin, in Redewisch auf einem Drittel der Rückbauflächen der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Dauerwohnen zu schaffen; Ferienwohnungen sind auszuschließen.
  • Einrichtungen für die Infrastruktur sind unter Berücksichtigung des konkreten Standortes vorgesehen.
  • Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme in Angrenzung an den Bebauungsplan wird parallel betrachtet. Für diese Fläche ist eine Ökokontomaßnahme oder die Erstellung eines Ökokontos vorgesehen. Das Ökokonto soll für den Ausgleich von Eingriffen in der Gemeinde dienen.
  • Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung sind dauerhaft zu klären. Hierzu gehört sowohl die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers als auch die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers. Die Sicherung der Löschwasserbereitstellung ist erforderlich, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Neubebauung zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch) wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch die Straße „Ausbau“,
  • im Südosten:  durch das Areal mit dem „Bauernmarkt Redewisch“,
  • im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Nordwesten: durch ehemalige Stallanlagen.   

Westlich angrenzend an den Bebauungsplan wird eine externe Ausgleichsfläche im Rahmen des Planverfahrens mit betrachtet.              

 

  1. Für die Ausgleichsfläche ist ein Ausgleichskonzept und die Bildung eines Ökokontos vorgesehen. Diese Vorbereitung kann unter Berücksichtigung der Planungsziele, jedoch außerhalb es formellen Planaufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan unverzüglich vorbereitet werden.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 14 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Von den maximal 30 Wohneinheiten müssen mindestens 2 davon Gewerbeeinheiten sein.

 

  1. Im Vorhabengebiet soll ein Spielplatz umgesetzt werden.

 

  1. Das benachbarte Grundstück ist in die Planung miteinzubeziehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage