Beschlussvorlage - BV/04/23/064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bei der

Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 4 Abs.1 BauGB.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 06.06.2023 den Vorentwurf

der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für die Ortslage Pötenitz „Schlossbereich –

Wiesenkamp/Strandweg“ gebilligt. In der Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

BauGB beschlossen.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

für die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Dassow für die Ortslage Pötenitz „Schlossbereich – Wiesenkamp/Strandweg“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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