Beschlussvorlage - BV/12/23/112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Eigentümer und Betreiber der Swingolfanlage hat den in der Anlage beigefügten Antrag eingereicht. Die Gemeinde sollte sich dazu grundsätzlich positionieren.

Steht die Gemeinde dem Vorhaben positiv gegenüber, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt den vorgelegten Antrag zur Nutzungsänderung der bestehenden Swingolfanlage zur Errichtung von Swingolfmöglichkeiten und eines Solarfeldes zu. Die bestehende Swingolfanlage bleibt zum Bespielen mit 9 Bahnen erhalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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