Beschlussvorlage - BV/02/23/061

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz hat den Beschluss zur Aufstellung der Bauleitplanung für den Bereich

südlich der „Neuen Reihe“ in der Ortslage Oberhof gefasst.

 

Die Ortslage Oberhof ist geprägt durch die Gutsanlage mit Herrenhaus, Wirtschaftsgebäuden und Parkanlage. Die weitere Bebauung erstreckt sich im

Wesentlichen entlang der Erschließungsachsen. Im Flächennutzungsplan hat die Stadt Klütz formuliert, die Struktur des Ortes zu erhalten und weiterzuentwickeln.

 

Die Stadt Klütz beabsichtigt zur Deckung des Bedarfes an Wohnraum die planungsrechtlichen Grundlagen für die Arrondierung der Ortslage Oberhof mit einem Wohngebiet zu schaffen. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 44 aufgestellt.

Die Fläche liegt südwestlich der Straße "Neue Reihe", an der bereits nordöstlich Wohngrundstücken (Einfamilienhäuser) anliegen.

Derzeit ist die Fläche als Ackerland genutzt.

Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Neubebauung mit Wohnhäusern. 

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan hat die Stadt Klütz die ursprünglichen städtebaulichen Strukturen durch die Flächenausweisungen berücksichtigt; bei einer zunehmenden touristischen Entwicklung an der Wohlenberger Wiek und einhergehenden zunehmenden Bedeutung Oberhofs wäre hier die Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen möglich.

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 44 wurden im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz folgende Darstellungen getroffen:

- Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB.

Der Flächennutzungsplan ist im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes scheidet mangels Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13b BauGB aus. Der Flächennutzungsplan ist somit parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan für den Bereich der Änderungsfläche zu ändern. Anstelle der bisher dargestellten Fläche für Landwirtschaft ist Fläche für die wohnbauliche Entwicklung auszuweisen. Die Verfahrensschritte sollen parallel zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt werden. 

 

 

Wahl des Planaufstellungsverfahrens  

Die Austellung der Bauleitplanung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.

 

Die einvernehmliche Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bauleitplanung liegt vor. Das Plankonzept wurde durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung bestätigt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Klütz für die Neubebauung südlich der „Neuen Reihe“ in Oberhof wird aufgrund der Variantenuntersuchung und der Entscheidung über die Vorzugsvariante gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 für die Neubebauung

südlich der „Neuen Reihe“ in der Ortslage Oberhof wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten: durch die Straße "Neue Reihe" (miteinbezogen), 

- im Südosten: durch die Landesstraße (L 01),

- im Südwesten: durch Ackerflächen,

- im Nordwesten: durch das bebaute Grundstück "Zur Gärtnerei" Nr. 9.

 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 ist auf dem Deckblatt der Planzeichnung dargestellt.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Variantenuntersuchung ist mit für die Auslegung zu nutzen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

5. Der Flächennutzungsplan ist für den betroffenen Teilbereich analog zu ändern. Die Durchführung als Parallelverfahren ist vorgesehen. Mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung der Wohnbauflächen sind die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/51101/56350000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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