23.05.2023 - 6.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Di, 23.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In der kommenden Bauausschusssitzung sind Bauflächen in den Ortslagen zu recherchieren, die noch nicht mit Baurecht belegt sind. Dies basiert auf der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung. In dieser Stellungnahme wird auf eine bevor stehende Änderung im Landesraumordnungsprogramm hingewiesen. Diese bezieht sich auf die Erweiterungsmöglichkeiten von Ortslagen, die sich im Gemeindegebiet eines Grundzentrums befinden. Die Erweiterungsmöglichkeiten dieser Ortslagen werden voraussichtlich eingeschränkt.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Klütz für die Neubebauung südlich der „Neuen Reihe“ in Oberhof wird aufgrund der Variantenuntersuchung und der Entscheidung über die Vorzugsvariante gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 für die Neubebauung
südlich der „Neuen Reihe“ in der Ortslage Oberhof wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch die Straße "Neue Reihe" (miteinbezogen),
- im Südosten: durch die Landesstraße (L 01),
- im Südwesten: durch Ackerflächen,
- im Nordwesten: durch das bebaute Grundstück "Zur Gärtnerei" Nr. 9.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 ist auf dem Deckblatt der Planzeichnung dargestellt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Variantenuntersuchung ist mit für die Auslegung zu nutzen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Der Flächennutzungsplan ist für den betroffenen Teilbereich analog zu ändern. Die Durchführung als Parallelverfahren ist vorgesehen. Mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung der Wohnbauflächen sind die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
453,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
70,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
7,3 MB
|