Beschlussvorlage - BV/02/23/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Tetzlaff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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05.06.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Auf Grund der Beitragssteigerung zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes muss eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B erfolgen.
Angesichts der Erhöhung der Beiträge fand eine Neukalkulation der Grundsteuerhebesätze statt. Bis zum 31.12.2019 wurde die Grundsteuer und der Beitrag für den Wasser- und Bodenverband einzeln veranlagt. Im Jahr 2020 fand eine Neuberechnung der Hebesätze der Grundsteuer statt. Dort wurden die Hebesätze der Grundsteuer A von 290 % auf aktuell 432 % und bei der Grundsteuer B von 360 % auf aktuell 378 % erhöht, so dass der Beitrag vom Wasser- und Bodenverband zusammen mit der Grundsteuer veranlagt wurde. Durch die Preissteigerung von 2022 auf das Jahr 2023 von 20.506,00 € ist eine Neuberechnung des Hebesatzes notwendig. Der Beitrag ist von 5,00 € auf 6,70 € pro Beitragseinheit gestiegen. Die Beitragseinheiten gesamt haben sich von 8573.92 auf 9458.97 erhöht. Dadurch ist eine Neuberechnung der Hebesätze notwendig. Aufgrund der Neuberechnung ergibt sich für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 495 % und für die Grundsteuer ein Hebesatz von 390 %. Die Berechnung liegt als Anlage bei.
Eine Kalkulation war seit 2020 bis dato nicht notwendig.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden: Beitrag war im Haushalt eingeplant. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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142,2 kB
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