Beschlussvorlage - BV/02/23/065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf Grund der Beitragssteigerung zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes muss eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B erfolgen.

Angesichts der Erhöhung der Beiträge fand eine Neukalkulation der Grundsteuerhebesätze statt. Bis zum 31.12.2019 wurde die Grundsteuer und der Beitrag für den Wasser- und Bodenverband einzeln veranlagt. Im Jahr 2020 fand eine Neuberechnung der Hebesätze der Grundsteuer statt. Dort wurden die Hebesätze der Grundsteuer A von 290 % auf aktuell 432 % und bei der Grundsteuer B von 360 % auf aktuell 378 % erhöht, so dass der Beitrag vom Wasser- und Bodenverband zusammen mit der Grundsteuer veranlagt wurde. Durch die Preissteigerung von 2022 auf das Jahr 2023 von 20.506,00 € ist eine Neuberechnung des Hebesatzes notwendig. Der Beitrag ist von 5,00 € auf 6,70 € pro Beitragseinheit gestiegen. Die Beitragseinheiten gesamt haben sich von 8573.92 auf 9458.97 erhöht. Dadurch ist eine Neuberechnung der Hebesätze notwendig. Aufgrund der Neuberechnung ergibt sich für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 495 % und für die Grundsteuer ein Hebesatz von 390 %. Die Berechnung liegt als Anlage bei.

Eine Kalkulation war seit 2020 bis dato nicht notwendig.   

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer- und Gewerbesteuer der Stadt Klütz zum 01.01.2023 mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 495 % und Grundsteuer B 390 %.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden: Beitrag war im Haushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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