Beschlussvorlage - BV/12/23/104

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ostseebad Boltenhagen wird auf der Grundlage der Kurabgabensatzung eine Kurtaxe für Tagesgäste und Übernachtungsgäste erhoben. Diese zweckgebundene Abgabe wurde seit über einem Jahrzehnt den geänderten Anforderungen nicht angepasst.

Die gestiegenen Unterhaltskosten touristischer Einrichtungen, aufwendigere Eventproduktionen und nicht zuletzt gestiegene Personalkosten machen eine Anpassung der Abgabe unumgänglich.

Daher hat die Kurverwaltung für das Jahr 2024 eine rechtlich abgestimmte Kalkulation erstellt die in der Anlage zur Diskussion gestellt wird.

Die Kurverwaltung empfiehlt den maximal möglichen Beitrag für Übernachtungsgäste nicht komplett auszuschöpfen, sondern die Erhöhung der Abgaben wie folgt zu gestalten:

 

Kurabgabe Übernachtungsgast ab 16 Jahre:

Alt:  2,10 EUR HS  1,50 EUR NS

Neu:  2,90 EUR HS  1,90 EUR NS

 

Kurabgabe Tagesgast ab 16 Jahre:

Alt:  2,50 EUR HS  0,00 EUR NS

Neu:  3,00 EUR HS  0,00 EUR NS

 

Unter Berücksichtigung der potentiellen Einführung eines neuen Tourismusgesetzes MV wird das Jahr 2024 als Übergangsjahr angesehen. Ab 2025, das Jahr der geplanten Einführung des Tourismusgesetzes, wird erwartet, dass alle Abgaben (Kurtaxe, FVA) eine neue Ausrichtung erhalten.

Damit einhergehend kann eine komplett neue Kalkulation durch neue Anforderungen notwendig werden.

 

Bereits vor der Pandemie war festzustellen, dass die Gästegruppe der Hundebesitzer überproportional ansteigt. Während aber auch vor allem nach der Pandemie spitzte sich dieser Trend nochmals zu, so dass im Ostseebad bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf diese Gäste reagiert wurde. Zu nennen sind hier die Anbringung zusätzlicher Hundekotbeutelstationen und die Errichtung einer modernen Hundewiese. Außerdem wurde der westliche Hundestrand deutlich erweitert.

Vor diesen Hintergründen sind nicht nur der Reinigungsaufwand, sondern auch der Wartungsaufwand spürbar angestiegen.

 

Daher wurde bereits im vergangenen Jahr im Kurbetriebsausschuss empfohlen eine Hundekurabgabe einzuführen.

 

Gem. Kalkulation zur Erhebung der Hundekurabgabe beträgt die Hundekurabgabe in der

 

Hauptsaison: 0,90 €/Tier

Nebensaison: 0,50 €/Tier

 

Im Zuge der Anpassung der Kurabgabe ist die Kurabgabensatzung ebenfalls anzupassen. Die Satzung ist das letzte Mal 2010 geändert worden und somit wurde die Chance genutzt die aktuellen Änderungen der Gesetzlage sowie zukünftig mögliche relevante Punkte einzuarbeiten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt;

 

1. Die Anpassung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste in der

 -Hauptsaison 2,80 EUR/Tag

 -Nebensaison 1,90 EUR/Tag

2. Die Anpassung der Kurabgabe für Tagesgäste in der:

 -Hauptsaison 3,00 EUR/Tag

 -Nebensaison 0,00 EUR/Tag

3. Die Einführung der Hundekurabgabe in der:

 -Hauptsaison 0,90 EUR/Tier

 -Nebensaison 0,50 EUR/Tier

4. Die Änderung der Kurabgabensatzung gem. Anlage.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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