15.06.2023 - 8.10 Neukalkulation Kurabgabe/Hundekurabgabe und Anp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr H.-O. Schmiedeberg stellt den Antrag, dass die Anpassung der Kurabgabe für Tagesgäste zum 01.02.2024 in Kraft treten soll und die Einführung der Hundekurabgabe hingegen erst zum 01.02.2025. Mit der Differenzierung ist der Kurdirektor nicht einverstanden und erläutert, dass bereits Kosten, z. B. für die Errichtung einer Hundewiese, angefallen sind.

 

Anschließend kommt es zu einer Diskussion, hinsichtlich der im Beschlussvorschlag genannten „Kurabgabe für Tagesgäste“.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung. Diesem Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Herr Dieter Dunkelmann stellt den Antrag, im Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

„2. … Kurabgabe für Tagesgäste/Strandkurabgabe …“

Diesem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.

 

Herr Mirko Klein stellt den Antrag, dass Nr. 4 im Kurbetriebsausschuss weiter beraten wird.

Diesem Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

 

Des Weiteren soll der Beschlussvorschlag um das Inkrafttreten der Satzung ab 01.02.2024 ergänzt werden.

 

Anschließend verliest Herr Wardecki den geänderten Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt;

 

1.  Die Anpassung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste in der

  -Hauptsaison 2,80 EUR/Tag

  -Nebensaison 1,90 EUR/Tag

2.  Die Anpassung der Kurabgabe für Tagesgäste/Strandkurabgabe in der:

  -Hauptsaison 3,00 EUR/Tag

  -Nebensaison 0,00 EUR/Tag

3.  Die Einführung der Hundekurabgabe in der:

  -Hauptsaison 0,90 EUR/Tier

  -Nebensaison 0,50 EUR/Tier

4.  Die Änderung der Kurabgabensatzung gem. Anlage, soll im Kurbetriebsausschuss beraten werden.

5.  Die Satzung soll zum 01.02.2024 in Kraft treten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage