Beschlussvorlage - BV/04/23/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss für den Ausbau des ländl. Weges von Elmenhorst nach Steinbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Manuela Rusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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15.06.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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11.07.2023
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Sachverhalt
Bestehende Situation:
Der ländl. Weg von Elmenhorst Ortsausgang bis Gemeindegrenze Kalkhorst/Klütz in Richtung Steinbeck ist eine gemeindeeigene Straße von Kalkhorst. Deren Zustandsbewertung muss als äußerst sanierungsbedürftig bezeichnet werden. Die jährlichen Instandhaltungskosten sind sehr hoch. Die vorhandene Fahrbahn besteht aus Asphalt und weist zahlreiche Löcher und Setzungen auf. Deshalb wird empfohlen die Straße grundhaft auszubauen.
Darstellung des Planungsablaufes:
Zunächst soll eine weitergehende Zustandsermittlung zu den bereits vorhandenen Erkenntnissen durchgeführt werden. Dies ist besonders wichtig, um die Schadensbilder besser bestimmen zu können und mögliche Altlasten festzustellen. Die Zustandsermittlung dient in erster Linie dazu, den Kostenaufwand für den Ausbau genauer zu ermitteln. Zeitgleich soll in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ein Ausbauentwurf erarbeitet werden, der im Rahmen der Projektgenehmigung den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Projektkosten:
Für die Gesamtmaßnahme wird ein ganz grob geschätzter Mittelbedarf von 425.000 €, +/- 20% veranschlagt. Die Gesamtlänge beträgt ca. 425 m. Die Kosten beinhalten den grundhaften Ausbau der Straße einschl. Entwässerung.
Finanzierung:
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme sollen Fördermittel herangezogen werden.
Zur Einwerbung der Fördermittel bedarf es ein Beschluss der Gemeindevertretung.
Im weiteren Verlauf ist für die Maßnahme ein Planungsbüro zu binden, sowie ein Bodengutachten und eine Vermessung durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließ:
- Die Straße von Elmenhorst in Richtung Steinbeck soll ausgebaut werden.
- Zur Finanzierung werden Fördermittel eingeworben.
- Die notwendigen Planungsleistungen (Objektplanung, Baugrunduntersuchung und Vermessung) werden ausgeschrieben. Der Bürgermeister von Kalkhorst wird ermächtigt das wirtschaftlichste Angebot an ein qualifiziertes Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung (Leistungsphase 1 bis 9)“ erfolgt stufenweise, je nach Bereitstellung der Fördermittel.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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857,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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