Beschlussvorlage - BV/04/23/041
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Tetzlaff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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16.05.2023
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Sachverhalt
Auf Grund der Beitragssteigerung zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes muss eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B erfolgen. Diese können dann im Nachtragshaushalt mitberücksichtigt werden.
Angesichts der Erhöhung der Beiträge fand eine Neukalkulation der Grundsteuerhebesätze statt. Bis zum 31.12.2017 wurde die Grundsteuer und der Beitrag für den Wasser- und Bodenverband einzeln veranlagt. Im Jahr 2018 fand eine Neuberechnung der Hebesätze der Grundsteuer statt. Dort wurden die Hebesätze der Grundsteuer A von 300 % auf aktuell 506 % und bei der Grundsteuer B von 365 auf aktuell 390 % erhöht, so dass der Beitrag vom Wasser- und Bodenverband zusammen mit der Grundsteuer veranlagt wurde. Durch die Preissteigerung von 2022 auf das Jahr 2023 von 24.418,24 € ist eine Neuberechnung des Hebesatzes notwendig. Der Beitrag ist von 5,00 € auf 6,70 € pro Beitragseinheit gestiegen. Die Beitragseinheiten gesamt haben sich von 11.233,51 auf 12.027,73 erhöht. Dadurch ist eine Neuberechnung der Hebesätze notwendig. Aufgrund der Neuberechnung ergibt sich für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 561 % und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 404 %. Die Berechnung liegt als Anhang bei.
Eine Kalkulation war seit 2017 bis dato nicht notwendig.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden: werden im Nachtragshaushalt eingeplant. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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251,5 kB
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