Beschlussvorlage - BV/04/23/041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf Grund der Beitragssteigerung zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes muss eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B erfolgen. Diese können dann im Nachtragshaushalt mitberücksichtigt werden.

Angesichts der Erhöhung der Beiträge fand eine Neukalkulation der Grundsteuerhebesätze statt. Bis zum 31.12.2017 wurde die Grundsteuer und der Beitrag für den Wasser- und Bodenverband einzeln veranlagt. Im Jahr 2018 fand eine Neuberechnung der Hebesätze der Grundsteuer statt. Dort wurden die Hebesätze der Grundsteuer A von 300 % auf aktuell 506 % und bei der Grundsteuer B von 365 auf aktuell 390 % erhöht, so dass der Beitrag vom Wasser- und Bodenverband zusammen mit der Grundsteuer veranlagt wurde. Durch die Preissteigerung von 2022 auf das Jahr 2023 von 24.418,24 € ist eine Neuberechnung des Hebesatzes notwendig. Der Beitrag ist von 5,00 € auf 6,70 € pro Beitragseinheit gestiegen. Die Beitragseinheiten gesamt haben sich von 11.233,51 auf 12.027,73 erhöht. Dadurch ist eine Neuberechnung der Hebesätze notwendig. Aufgrund der Neuberechnung ergibt sich für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 561 % und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 404 %. Die Berechnung liegt als Anhang bei.

Eine Kalkulation war seit 2017 bis dato nicht notwendig.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2023 mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 561 % und Grundsteuer B 404 %.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden: werden im Nachtragshaushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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