Beschlussvorlage - BV/12/21/103-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat wie bereits in den Vorjahren mit dem Amt Klützer Winkel einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zum 01. April 2022 abgeschlossen. Der neue Vertrag wurde notwendig, da auch weitere amtsangehörige Gemeinden einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Überwachung des ruhenden Verkehrs gewünscht haben und eine einheitliche Vertragsstruktur geschaffen werden sollte.

 

Die Verwaltung hat im Herbst 2022 einen Bericht zur Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit einer überschlägigen Abrechnung erstellt (s. Anlage).

Die finale Abrechnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages wird derzeit erstellt und anschließend als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass durch die Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Überwachung des ruhenden Verkehrs optimiert organisiert und umgesetzt werden konnte. Die Gemeinde hat jedoch angezeigt, dass insbesondere in der Hochsaison noch weiterer Personalbedarf für eine zusätzliche Verkehrsüberwacherin / einen zusätzlichen Verkehrsüberwacher besteht. Somit hat das Amt Klützer Winkel im Stellenplan 2023 diese weitere Stelle für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen berücksichtigt.

 

Um diese Stelle besetzen zu können, ist die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages notwendig – Änderung des § 1 Abs. wie folgt:

 

In der Gemeinde sind saisonal für die Monate Mai bis Oktober 2 Verkehrsüberwacher*innen des Amtes mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden tätig.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel wird bei positiver Beschlusslage ebenfalls über die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der kommenden Sitzung beraten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Änderung des § 1 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs vom 01. April 2022 zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit folgenden Inhalt.

 

Änderungen des § 1 Abs 2:

In der Gemeinde sind saisonal für die Monate Mai bis Oktober 2 Verkehrsüberwacher*innen des Amtes mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden tätig.

 

Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unberührt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Deckung aus Mehrinnahmen durch die Überwachung im ruhenden Verkehr.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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