Mitteilungsvorlage - MV/02/23/014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für die Aufstellung der Bauleitplanung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Stadt Klütz für das Gebiet am Bahnhof wurde unter Berücksichtigung der Abstimmungen mit dem privaten Betreiber des „Lütt Kaffeebrenners“ eine Erschütterungsprognose erstellt. Diese Erschütterungsprognose kommt zu dem Ergebnis, dass keine Auswirkungen zu befürchten sind. Die Berechnungen wurden anhand der Auswirkungen einer Diesellok durchgeführt. Unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation wird auch davon ausgegangen, dass auch bei einem Betrieb durch eine Dampflok keine Auswirkungen entstehen.

 

Das Gutachten wird nun als Grundlage genutzt, um das Entwidmungsverfahren zu beginnen und durchzuführen. Der Abschluss des Entwidmungsverfahrens der Bahnanlagen ist Voraussetzung für den Abschluss des Planverfahrens.

 

Die Abstimmungen mit dem privaten Betreiber und mit dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht werden geführt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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