Beschlussvorlage - BV/10/23/001
Grunddaten
- Betreff:
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Ökologische Sanierung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Bachs, hier: Flächenregulierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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01.02.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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01.03.2023
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Sachverhalt
Im Zeitraum Januar bis Juni 2023 finden die Arbeiten zur Ökologischen Sanierung des Zierower Baches von der Waldkante südlich Zierow bis zur Mündung in die Ostsee statt. Die Maßnahme beinhaltet die streckenweise Neuanlage des Zierower Baches sowie den
Ersatzneubau von mehreren Durchlässen (siehe Karte in der Anlage).
Ziel ist die Schaffung eines Entwicklungskorridors für den Zierower Bach, um eine natürliche, ökologische Entwicklung des Bachs anzustoßen. Der Entwicklungskorridor wird den Bürgern und Besuchern von Zierow nach Abschluss der Bauarbeiten zum Spazieren und Erleben des Baches zur Verfügung stehen.
Voraussetzung ist, dass die Flächen des Entwicklungskorridors ins Gemeindeeigentum übergehen (z.B. durch Tausch oder Verkauf).
Die Gemeinde wird gebeten zu entscheiden, ob sie grundsätzlich bereit wäre, folgende Flächen für einen Tausch zur Verfügung zu stellen:
- Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Eggerstorf (amtl. Fläche: 54.500 m²; Wald)
- Flurstück 51, Flur 1, Gemarkung Eggerstorf (amtl. Fläche: 2.800 m²; Wald)
- Flurstück 234, Flur 1, Gemarkung Eggerstorf (amtl. Fläche: 2.300 m²; Wegeflurstück an der Gemarkungsgrenze zu Proseken. Die tatsächliche Nutzung stimmt nicht mit den Informationen aus der Flurstückskarte überein. Die Fläche wird als Ackerfläche genutzt.)
Flurstücksinformationen und Luftbilder liegen als Anlagen bei.
Wenn die Gemeinde sich entschließt, dass die Flächen grundsätzlich als Tauschflächen zur Verfügung stehen, wird der Wasser- und Bodenverband (als Träger des Projektes Sanierung Zierower Bach) im nächsten Schritt die Wertermittlung der genannten Flächen veranlassen. Anschließend können die Tauschvorgänge verhandelt werden.
Die Schaffung eines Entwicklungskorridors des Zierower Bachs, welcher sich im Eigentum der Gemeinde befindet, ist Voraussetzung der Fördermaßnahme Sanierung Zierower Bach und damit Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel. Kostenträger der Maßnahme ist die Gemeinde. Die Gesamtkosten liegen bei 995.726,48 €. Die Förderquote beträgt 90 %.
Kann/will die Gemeinde keine Flächen zum Tausch anbieten, muss die Gemeinde Flächen ankaufen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, folgende Flächen als Tauschflächen im Rahmen des Projektes „Ökologische Sanierung sowie Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Baches“ grundsätzlich zur Verfügung zu stellen:
- Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Eggerstorf (amtl. Fläche: 54.500 m²; Wald)
- Flurstück 51, Flur 1, Gemarkung Eggerstorf (amtl. Fläche: 2.800 m²; Wald)
- Flurstück 234, Flur 1, Gemarkung Eggerstorf (amtl. Fläche: 2.300 m²; Wegeflurstück)
Finanz. Auswirkung
Keine.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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813,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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504,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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562 kB
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4
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(wie Dokument)
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690 kB
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5
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(wie Dokument)
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201,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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592,5 kB
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