Beschlussvorlage - BV/04/23/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“
hier: Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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26.01.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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02.02.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 11.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kalkhorst“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 29 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Das Planungsziel besteht darin, bestehende Gewerbenutzungen städtebaulich zu ordnen und neue Gewerbeflächen zu erschließen.
Zudem beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst Planungsrecht für einen Neubau der örtlichen Feuerwehr zu schaffen. Die örtliche Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst verfügt an ihrem bisherigen Standort nicht mehr über genügend Flächen, um einen zeitgemäßen Betriebsablauf zu gewährleisten. Unter anderem durch die Anschaffung von neuen Gerätschaften ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Räumlichkeiten.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 soll die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt, den anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht zubilligen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4/51101/56255000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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