Beschlussvorlage - BV/04/23/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Entwurf der Planung lag vom 02.11.2022 bis zum 09.12.2022 zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Folgenden wesentlichen Inhalte wurden vorgebracht:

 

  • Es seien Aussagen über die geplanten Standorte von Rettungstürmen zu treffen. Zudem müsse eine Nutzungsaufnahme an den Beginn einer Strandbewachung geknüpft werden.
  • Die Nutzungseinschränkung auf saisonale Wohnungen löse ein Recht auf Entschädigung aus.
  • Aus abfallrechtlicher Sicht würde mit den Wohnungen für Rettungsschwimmer eine „neue Qualität“ geschaffen.
  • Es müsse eine ausreichend befestigte Wendeanlage für 3- bis 4-achsige Abfallsammelfahrzeuge errichtet werden.
  • Die Wohnungen für Rettungsschwimmer brächten ein erhöhtes Störpotential für angrenzende Schutzgebiete.
  • Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sei gegeben.
  • Es entstünde eine Präzedenzwirkung für andere Vorhaben.

 

Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Abwägung intensiv mit den oben genannten Inhalten auseinandergesetzt. Die Gemeinde teilt die vorgebrachten Bedenken nicht und hat diese in der Abwägung sowie der Begründung ausführlich widerlegt.

 

Die folgende Anregung wurde berücksichtigt:

 

  • Anstatt Wohnungen für Angehörige der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) oder vergleichbarer Organisationen zuzulassen, werden Wohnungen für Rettungsschwimmer zugelassen. Damit ist die gewünschte Wohnform bereits ausreichend bestimmt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 als Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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