Beschlussvorlage - GV Bolte/19/-7

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Am 21.04.2022 wurde in der Gemeindevertretung die 1. Fassung der Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine mit Sitz im Gemeindegebiet Ostseebad Boltenhagen beschlossen (vgl. Förderrichtline Anlage). Vereine, die an einem Zuschuss für 2023 interessiert waren, hatten ihren Antrag auf Förderung entsprechend bis zum 30.09.2022 im Amt einzureichen. Sie wurden zuvor über die geänderten Förderbedingungen und Antragsformulare informiert.

Während der Einreichungsphase für Förderung in 2023 zeigte sich, dass die Bedingungen in der Förderrichtlinie zurzeit so festgelegt sind (vgl. S. 1), dass zuvor unterstützte Vereine künftig keine Zuschüsse erhalten könnten. Beispielsweise hat der Sozialverband mit der Ortgruppe Klütz/ Boltenhagen seinen eigentlichen Vereinssitz in Berlin. Die DRK-Familienbildungsstätte hingegen, welche in Boltenhagen das Gedächtnistraining für Senioren durchführt, hat ihren Vereinssitz in Grevesmühlen und kann darüber hinaus nicht die geforderten 60% ortsansässigen Boltenhagener Vereinsmitglieder vorweisen. 

Auf Hinweis zum Sachverhalt empfahl der Bürgermeister, die Anträge dennoch bei Besprechung der Thematik zu berücksichtigen (vgl. nachfolgende BV/12/22/365) und die Förderrichtlinie bzw. Formulierungen darin ggf. anzupassen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Anpassungen der Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine mit Sitz im Gemeindegebiet Ostseebad Boltenhagen:

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

  

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Anlagen

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