29.11.2022 - 7.1 Anpassung der Förderrichtlinie zur Verteilung v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Ekkehard Giewald, erklärt sich für befangen und verlässt die Sitzung. Herr Mirko Klein übernimmt den Vorsitz und erklärt den Sachverhalt.

 

Die Ausschussmitglieder beraten über mögliche Ausnahmeregelungen und orientieren sich an der bereits vorhandenen Ausnahme in der Richtlinie (vgl. Seite 1 von 2, II., 60%-Hürde). Die Ausschussmitglieder empfehlen der Gemeindevertretung einstimmig, Ausnahmeregelungen für den Sozialverband Boltenhagen/ Klütz und die DRK-Familienbildungsstätte in Punkt II. der Förderrichtlinie hinsichtlich des Vereinssitzes und der Mitgliederherkunft zu erfassen.

 

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Anpassungen der Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine mit Sitz im Gemeindegebiet Ostseebad Boltenhagen:

In Punkt II. (Seite 1 v. 2, Weitere allgemeine Voraussetzungen für die Zuschussgewährung)

  • der Verein seinen Sitz in dem Gemeindegebiet Ostseebad Boltenhagen hat. Mit Ausnahme des Sozialverbandes Boltenhagen/ Klütz und der DRK-Familienbildungsstätte.
  • 60% der Vereinsmitglieder in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ortsansässig sind. Mit Ausnahme des an der Grundschule tätigen Fördervereins, des Sozialverbandes Boltenhagen/ Klütz und der DRK-Familienbildungsstätte. Als Nachweis hierfür dient eine Eidesstaatliche Erklärung des Vereinsvorsitzenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

 9

davon anwesend:   

 6

Zustimmung:

 6

Ablehnung:

 0

Enthaltung:

 0

Befangenheit:

 1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Ekkehard Giewald

 

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Anlagen zur Vorlage