Beschlussvorlage - BV/12/22/196-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen plant im ehemaligen Feuerwehrgebäude im Dünenweg eine „Station junger Naturforscher und Techniker“ einzurichten.

In Form von Arbeitsgemeinschaften, Projektarbeit, Ferien- und Urlaubsangeboten wird naturwissenschaftliches Wissen vermittelt, welches zumeist nicht in den herkömmlichen Lehrplänen verankert ist.

 

Im Zuge der geplanten Gebäudesanierung bzw. Ausstattung des ehemaligen Feuerwehrhauses wurde von der Verwaltung eine Ausschreibung der Planungsleistungen durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen hat am 27.01.2022 folgendes beschlossen:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

das  Ing.- Büro Mathias Manke aus Grevesmühlen mit der Planung der

„Station junger Naturforscher und Techniker“, auf Grundlage der HOAI, für die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen.

Für die weiteren Leistungsphasen wird der Bürgermeister ermächtigt, stufenweise entsprechend der Bereitstellung von Fördermitteln das Ing. –Büro Mathias Manke zu beauftragen.

 

Das beauftragte Ingenieurbüro Mathias Manke aus Grevesmühlen hat die Entwurfsplanung fertiggestellt und wird diese im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 22.11.2022 vorstellen und in diesem Zug kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Nach Bestätigung der Entwurfsunterlagen durch die Gemeindevertretung erfolgt die Erstellung der Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Bauleistungen.

Mit der Realisierung der Maßnahme soll noch im 2. Quartal 2023 begonnen werden.

 

Die Fördermittel sind bereits bewilligt.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, den Entwurf des Planungsbüros Mathias Manke zu bestätigen und ermächtigt den Bürgermeister der Gemeinde Boltenhagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 63 BauGB und § 173 BauGB im Genehmigungsverfahren herzustellen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12.11401.09600000.2019/01

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...