Beschlussvorlage - BV/12/22/357

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Neuordnung sowie der maßvollen Erweiterung im rückwärtigen Grundstücksbereich der vorhandenen Villa Seefrieden. Die Villa Seefrieden soll im Zuge der Planung saniert werden, um 6 Dauerwohnungen zu schaffen. Im rückwärtigen Grundstücksbereich soll eine Neuordnung der Gebäudestrukturen erfolgen. Geplant sind drei Gebäude, die dem Dauerwohnen dienen sollen. Insgesamt könnten so 10 weitere Wohneinheiten geschaffen werden. Bestandteil der Planung ist zudem der Bau einer Tiefgarage, für den ruhenden Verkehr sowie für die Unterbringung von z.B. Müllbehältern.

 

Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen an dem gewählten Standort künftig vorwiegend Wohnnutzungen zulässig sein, die dem Dauerwohnen dienen. Neben dem Bau von Einfamilienhäusern ist auch die Schaffung von Mietwohnungsraum eine wichtige Aufgabe der Gemeinde. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 kann diese Zielstellung verfolgt werden. Ferienwohnungen gemäß § 13a Baunutzungsverordnung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes unzulässig.

 

Die äußere Gestaltung der geplanten Bebauung orientiert sich am Gestaltungskonzept des Vorhaben- und Erschließungsplanes, erarbeitet durch das Architekturbüro Nagtegaal, Boltenhagen, mit Stand von August 2021, das der Gemeindevertretung bereits in vorherigen Sitzungen vorgestellt wurde. Durch die getroffenen Festsetzungen der Örtlichen Bauvorschriften wird diese Gestaltung im Bebauungsplan verankert.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 und der Entwurf der Begründung zubilligen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Keine, Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag geregelt.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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