Beschlussvorlage - BV/10/22/134

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Zierow plant die Neugestaltung des Parkplatzes in Zierow, an der Strandstraße, auf den Grundstücken 73/13, 87/2 und 85/2, Flur 1, Gemarkung Zierow.

Sämtliche Grundstücke liegen im Innenbereich und befinden sich im Eigentum der Gemeinde Zierow.

 

Teilflächen des Flurstückes 87/2, Flur 1, Gemarkung Zierow, von ca. 440 m² sind verpachtet. Das Pachtverhältnis besteht seit dem 01.01.2000 und ist auf 10 Jahre vereinbart. Danach verlängert sich die Pacht um jeweils ein Jahr, wenn nicht 2 Monate vor Ablauf des Pachtjahres die Kündigung ausgesprochen wurde. Bei einer baurechtlichen Überplanung des Flurstückes besteht die Option der Kündigung im Falle der Eigennutzung.

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung ist das Pachtverhältnis des Flurstückes 87/2, Flur 1, Gemarkung Zierow zu klären.

Auf dem Grundstück 73/13 befindet sich zudem ein Sammelpunkt für die Müllentsorgung.

 

Momentan ist die Oberfläche unbefestigt und ohne eine grundlegende Zuordnung von Parkflächen.

 

Die Gestaltung des Parkplatzes soll im Rahmen eines Meinungsaustauschs mit den Gemeindevertretern erarbeitet werden. Zur weiteren Umsetzung der Neugestaltung wird das Gestaltungskonzept die Basis bilden.

 

Es sind derzeit keine Mittel im Haushalt eingestellt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, den Parkplatz in Zierow, auf den Grundstücken 73/13, 87/2 und 85/2, Flur 1, Gemarkung Zierow neu zu gestalten.

Im Zusammenhang mit dem Pachtverhältnis ist folgendes zu klären:

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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