Beschlussvorlage - BV/02/22/223

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz stellt die Außenbereichssatzung in Hofzumfelde für den bebauten Bereich im Außenbereich westlich der L03 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Bebauung der „Lücken“ zu schaffen.

 

Gemäß § 36 Abs. 6 Satz 5 BauGB sind bei Aufstellung der Außenbereichssatzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beachtlich.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Zielsetzung der Satzung ist es, die Flächen, die durch bereits vorhandene Bebauung begrenzt sind, im Anschluss an die bereits bestehende Außenbereichssatzung für eine Bebauung vorzubereiten. Das Satzungsgebiet wird begrenzt. Auf darüberhinausgehende weitergehende Regelungen wird verzichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Den Entwurf der Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich im Außenbereich in Hofzumfelde westlich der Landesstraße (L03) zubilligen. Der Entwurf wird zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

  1. Die Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung nicht von Belang ist.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/51101/56350000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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