Beschlussvorlage - BV/02/22/223
Grunddaten
- Betreff:
-
Außenbereichssatzung Hofzumfelde
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
27.10.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2022
|
Sachverhalt
Die Stadt Klütz stellt die Außenbereichssatzung in Hofzumfelde für den bebauten Bereich im Außenbereich westlich der L03 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Bebauung der „Lücken“ zu schaffen.
Gemäß § 36 Abs. 6 Satz 5 BauGB sind bei Aufstellung der Außenbereichssatzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beachtlich.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Zielsetzung der Satzung ist es, die Flächen, die durch bereits vorhandene Bebauung begrenzt sind, im Anschluss an die bereits bestehende Außenbereichssatzung für eine Bebauung vorzubereiten. Das Satzungsgebiet wird begrenzt. Auf darüberhinausgehende weitergehende Regelungen wird verzichtet.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Den Entwurf der Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich im Außenbereich in Hofzumfelde westlich der Landesstraße (L03) zubilligen. Der Entwurf wird zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Die Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung nicht von Belang ist.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/51101/56350000 |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
238 kB
|