Beschlussvorlage - BV/02/22/222

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21.4 für einen Teilbereich in Wohlenberg im zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durch, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Regelung des Bestandes und für die Neubebauung zu schaffen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden geregelt.

 

Die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander hat die Stadtvertretung durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss wurde von der Stadtvertretung gefasst.

 

Die Satzungsunterlagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen inkl. den örtlichen Bauvorschriften im Text (Teil B), und die Begründung mit integriertem Umweltbericht berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung. Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz notwendig.

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V den Bebauungsplan Nr. 21.4 für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landesstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 "Dat oole Huus" und dem Bebauungsplan Nr. 21.3 für die Ferienhausanlage, bestehend aus der Planzeichnung - Teil (A) und den textlichen Festsetzungen inklusive der örtlichen Bauvorschriften

im Text - Teil (B) als Satzung.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21.4 in

Wohlenberg wird wie folgt begrenzt: 
 

  • nördlich: durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",
  • östlich: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am

   "Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,

  • südlich: durch Flächen für die Landwirtschaft (Ackerflächen),
  • westlich: durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow bzw. durch

  das Grundstück An der Chaussee 1 "Dat oole Huus".

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21.4 wird gebilligt.

 

  1. Den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klütz nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel zu beauftragen, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/51101/56350000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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