27.10.2022 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klüt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert und verweist auf seine Ausführungen u TOP 5.5.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V den Bebauungsplan Nr. 21.4 für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landesstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 "Dat oole Huus" und dem Bebauungsplan Nr. 21.3 für die Ferienhausanlage, bestehend aus der Planzeichnung - Teil (A) und den textlichen Festsetzungen inklusive der örtlichen Bauvorschriften

im Text - Teil (B) als Satzung.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21.4 in

Wohlenberg wird wie folgt begrenzt: 
 

  • nördlich: durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",
  • östlich: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am

   "Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,

  • südlich: durch Flächen für die Landwirtschaft (Ackerflächen),
  • westlich: durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow bzw. durch

  das Grundstück An der Chaussee 1 "Dat oole Huus".

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21.4 wird gebilligt.

 

  1. Den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klütz nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel zu beauftragen, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder: 

11

davon anwesend: 

9

Zustimmung:          

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage