Beschlussvorlage - GV Ziero/16/-1
Grunddaten
- Betreff:
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Umgestaltung der Sportplatz- und Veranstaltungsfläche im B-Plan Nr. 17,
hier: Grundsatzbeschluss zur Weiterführung des bestehenden Vertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Rusch, Manuela
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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30.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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14.12.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Zierow hat auf der Teilfläche des Flurstückes 219/8, Flur 1, Gemarkung Zierow, einen B-Plan Nr. 17 „Neue Feuerwache Zierow“ zur Schaffung der Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes aufgestellt. In dem B-Plan ist der Bereich der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spiel- und Sportfläche“ mit einer Fläche von ca. 6.000 m² ausgewiesen.
Die Gemeinde Zierow befasst sich seit längerem mit der Weiterentwicklung der Sportanlage in Zierow.
Das Büro Hadan & Schmidt aus Wismar ist hierfür mit den Planungsleistungen beauftragt.
Das Planungsbüro hat die Planung gem. der letzten Bauausschusssitzung am 28.09.2016 angepasst und den dafür zu erwartenden Kostenrahmen im Jahr 2018 neu eingeschätzt.
Der vorliegende Planungsstand (Vorentwurf) passt nicht mehr mit der Planung des B-Plans Nr. 17 überein und muss dementsprechend aufs Neue geändert werden.
Mit dem Planungsbüro soll ein Ausbauentwurf erarbeitet werden. Hierzu hat die Gemeindevertretung Herrn Hadan vom Ingenieurbüro Hadan & Schmidt eingeladen.
Es sind derzeit keine Mittel im Haushalt eingestellt. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet, entsprechend gilt das für die Deckung der Ausgaben der Honorarleistungen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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8,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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117,4 kB
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