Beschlussvorlage - GV Ziero/16/-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Zierow hat auf der Teilfläche des Flurstückes 219/8, Flur 1, Gemarkung Zierow, einen B-Plan Nr. 17 „Neue Feuerwache Zierow“ zur Schaffung der Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes aufgestellt. In dem B-Plan ist der Bereich der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spiel- und Sportfläche“ mit einer Fläche von ca. 6.000 m² ausgewiesen.

 

Die Gemeinde Zierow befasst sich seit längerem mit der Weiterentwicklung der Sportanlage in Zierow.

Das Büro Hadan & Schmidt aus Wismar ist hierfür mit den Planungsleistungen beauftragt.

Das Planungsbüro hat die Planung gem. der letzten Bauausschusssitzung am 28.09.2016 angepasst und den dafür zu erwartenden Kostenrahmen im Jahr 2018 neu eingeschätzt.

 

Der vorliegende Planungsstand (Vorentwurf) passt nicht mehr mit der Planung des B-Plans Nr. 17 überein und muss dementsprechend aufs Neue geändert werden.

Mit dem Planungsbüro soll ein Ausbauentwurf erarbeitet werden. Hierzu hat die Gemeindevertretung Herrn Hadan vom Ingenieurbüro Hadan & Schmidt eingeladen.

 

Es sind derzeit keine Mittel im Haushalt eingestellt. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet, entsprechend gilt das für die Deckung der Ausgaben der Honorarleistungen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Weiterführung des bestehenden Vertrages mit dem Ingenieurbüro Hadan & Schmidt zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung der Sportplatz- und Veranstaltungsfläche im B-Plan Nr. 17 „Neue Feuerwache Zierow“.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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