Beschlussvorlage - BV/05/22/148

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet „Wohngebiet am Birken- und Butscherweg“ wurde unter Einbeziehung der Einwohner ein städtebauliches Konzept gefertigt. Dieses berücksichtigt gesamtheitlich im Bereich Butscherweg/ Birkenweg die Entwicklung in diesem Bereich der Ortslage Hohenkirchen. Vorhandene Straßen werden um zusätzliche Verkehrsflächen für KFZ und/oder Fußgänger ergänzt. Die Durchfahrt über den Butscherweg wird damit weiterhin ausgeschlossen. Im mittigen Bereich verbleibt ein Bereich, der nur für Fußgänger nutzbar ist.

Hinsichtlich der Regenwasserableitung bieten sich nach bisherigem Stand der Erkenntnisse des Regenwasserkonzeptes für den Bereich Birkenweg/ Butscherweg mehrere Möglichkeiten an. Für Teilflächen werden zur gedrosselten Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers Zisternen als unterirdische Regenwasserrückhaltebecken nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse empfohlen. Inwiefern hier ein offenes Gewässer möglich ist, sollte im weiteren Verfahren abgestimmt werden. Die Ableitung über den Teich und die Nutzung der Teiche zur Ableitung ist ebenso vorgesehen wie die der Gräben.

Die Zufahrt ist über den Birkenweg in beide Richtungen vorgesehen. Die Zufahrt des Neubebauungsbereiches ist über eine Einbahnstraße vorgesehen.

Auf der Grundlage des Konzeptes sollen die weiteren Vorbereitungen veranlasst werden. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die städtebaulichen Konzepte für die weitere Vorbereitung der Bauleitplanung.

 

Unter Berücksichtigung der Konzepte ist das Regenwasserkonzept abschließend abzustimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 5 / 51101 / 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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