Beschlussvorlage - BV/12/22/331

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auch in diesem Jahr möchte sich das Ostseebad seinen Gästen in einer weihnachtlichen Stimmung präsentieren, um so den Besuchern ein schönes Erlebnis und kurzweiligen Aufenthalt zu bieten. Die geplante Weihnachtsbeleuchtung wird auch als geeignetes Marketinginstrument betrachtet. Die Bestellung der Dekorationselemente wurde bereits frühzeitig ausgelöst, da auch hier mit langen Lieferfristen umzugehen ist. Im Rahmen des Wintermarktes und der Silvesterfeierlichkeiten möchte die Kurverwaltung gern an der Dekoration festhalten.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Energiekrise sieht sich jedoch auch die Kurverwaltung in einer Vorbildfunktion und wird sich an den Vorgaben der Bundesregierung zum Strom sparen beteiligen. Hiervon betroffen sind gegenwärtig diverse Außenstrahler, teilweise Außenbeleuchtung der öffentlichen WC, uvm.

Die Entscheidung ob und in welcher Form die Beleuchtung der Weihnachtsdekoration vorgenommen wird, möchte die Kurverwaltung gemeinsam mit den Mitgliedern des Kurbetriebsausschusses entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Kurbetriebsausschusses beschließen die weihnachtliche Dekoration im Ostseebad Boltenhagen wie folgt umzusetzen:

 

- Dekoration Straßenbeleuchtung ausschließlich im Zentrum und an der Ostseeallee. An der Ostseeallee wird nur an jeder dritten Laterne Dekoration angebracht und beleuchtet.

- Die Dekoration Kurpark und Promenade zur Seebrücke wird wie geplant umgesetzt, jedoch nur von 16.00 Uhr – 21.00 Uhr beleuchtet.

- In den Ortsteilen werden keine beleuchteten Weihnachtsbäume installiert und es wird auf weihnachtliche Beleuchtung verzichtet

- Der zentrale Weihnachtsbaum an der Seebrücke wird ohne Beleuchtung aufgestellt und entsprechend geschmückt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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