19.09.2022 - 5.4 Umgang mit Weihnachtsdekoration im Ostseebad Bo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mo, 19.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Mitglieder des Kurbetriebsausschusses beschließen die weihnachtliche Dekoration im Ostseebad Boltenhagen wie folgt umzusetzen:
- Dekoration Straßenbeleuchtung ausschließlich im Zentrum und an der Ostseeallee. An der Ostseeallee wird nur an jeder dritten Laterne Dekoration angebracht und beleuchtet.
- Die Dekoration Kurpark und Promenade zur Seebrücke wird wie geplant umgesetzt, jedoch nur von 16.00 Uhr – 21.00 Uhr beleuchtet.
- In den Ortsteilen werden keine beleuchteten Weihnachtsbäume installiert und es wird auf weihnachtliche Beleuchtung verzichtet
- Der zentrale Weihnachtsbaum an der Seebrücke wird ohne Beleuchtung aufgestellt und entsprechend geschmückt