Beschlussvorlage - BV/05/22/139

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 15.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Neue Feuerwache Zierow “ gefasst.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle und allen erforderlichen Funktionsbereichen sowie den dazugehörigen Parkplätzen,
  • Neuordnung des Sportplatzes zur Nutzung der Fläche für den öffentlichen Freizeitsport- und Spielbetrieb und als Festwiese

 

Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Zierow im Parallelverfahren geändert

(6. Änderung).

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Neue Feuerwache Zierow“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zierow weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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