Beschlussvorlage - BV/02/22/201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begehrt wird die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Flurstück 1/20, Flur 1, Gemarkung Oberhof. Ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid wurde im Jahr 2019 negativ beschieden, weil sich das Vorhaben planungsrechtlich im Außenbereich befindet und gem. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB nicht zulässig ist. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben können somit nur über eine bauleitplanerische Tätigkeit der Stadt geschaffen werden. 

Zwischenzeitlich hat die Stadt Klütz am 21.02.2022 zur Sicherung der Dauerwohnnutzung/ Erstwohnsitznutzung in der Ortslage Oberhof den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 43 für die Ortslage Oberhof gefasst.

Somit liegt das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 43. Der Planer möchte das Vorhaben im Bauausschuss am 01.09.2022 erneut vorstellen, um die Möglichkeiten und die Inhalte im Bebauungsplan Nr. 43 abzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

 Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt  …. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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