Beschlussvorlage - BV/04/22/171

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Dassow wurde am 05.04.2022

der Entwurf über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des

Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich — Wiesenkamp" bestehend aus

der Planzeichnung -Teil (A), den Textlichen Festsetzungen-Teil (B)

mit den örtlichen Bauvorschriften und Begründung gebilligt und zur

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme als Nachbargemeinde gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister,

zur Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2

„Schlossbereich - Wiesenkamp“ der Stadt Dassow im Ortsteil Pötenitz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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