Beschlussvorlage - BV/04/22/189

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung „Ärztehaus“ beschlossen. Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für ein Ärztehaus zu schaffen. Darüber hinaus soll in Anlehnung an die bestehende bauliche Nutzung ein Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 31 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Gemeinde hat sich entschieden, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auch ohne die gesetzliche Erforderlichkeit durchzuführen. Dadurch beabsichtigt die Gemeinde abwägungsrelevante Belange bereits frühzeitig zu ermitteln.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung billigt den anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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