Beschlussvorlage - BV/02/22/184
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zum 01. September 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Gemeindewehrführer Rieger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
15.08.2022
|
Sachverhalt
Am 1. Januar 2014 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung) in Kraft.
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat daraufhin die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz am 24. Februar 2014 beschlossen.
Der Gemeindewehrführer, Herr Heiner Rieger, schlägt vor, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wie folgt neu festzulegen. Die Änderung umfassen: Die Aufwandsentschädigung für die Funktion Schlauchwart wird gestrichen. Neu dazu kommt die Aufwandsentschädigung für die Funktion „Bambini Jugendfeuerwehr“, die durch zwei Kameradinnen / Kameraden wahrgenommen werden sollen. Somit entstehen keine Mehr- und Minderkosten für die Stadt Klütz.
Funktion |
bisherige Aufwandsentschädigung pro Monat* |
neue Aufwandsentschädigung pro Monat |
Gemeindewehrführer |
170,00 Euro |
170,00 Euro |
Stellv. Gemeindewehrführer |
85,00 Euro |
85,00 Euro |
Jugendfeuerwehrwart |
85,00 Euro |
85,00 Euro |
Hauptgerätewart |
30,00 Euro |
30,00 Euro |
Atemschutzgerätewart |
30,00 Euro |
30,00 Euro |
Schlauchwart |
30,00 Euro |
0,00 Euro |
Bambini-Jugendfeuerwehr |
0,00 Euro |
15,00 Euro |
* Lt. Beschluss am 24.02.2014 der Stadtvertretung der Stadt Klütz
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wie folgt ab dem 01. September 2022 festzusetzen:
Funktion |
Aufwandsentschädigung pro Monat* |
neue Aufwandsentschädigung pro Monat |
Gemeindewehrführer |
170,00 Euro |
170,00 Euro |
Stellv. Gemeindewehrführer |
85,00 Euro |
85,00 Euro |
Jugendfeuerwehrwart |
85,00 Euro |
85,00 Euro |
Hauptgerätewart |
30,00 Euro |
30,00 Euro |
Atemschutzgerätewart |
30,00 Euro |
30,00 Euro |
Schlauchwart |
30,00 Euro |
30,00 Euro |
Bambini-Jugendfeuerwehr |
0,00 Euro |
15,00 Euro (2x) |
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
||
|
||
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
||
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
||
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
||
x |
Keine finanziellen Auswirkungen. Keine Mehr- oder Minderkosten für die Stadt Klütz, da zwei Kameradinnen / Kameraden die Bambini-Jugendfeuerwehr unterstützen sollen. |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
428,2 kB
|