Beschlussvorlage - BV/02/22/184

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 1. Januar 2014 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung) in Kraft.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat daraufhin die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz am 24. Februar 2014 beschlossen.

 

Der Gemeindewehrführer, Herr Heiner Rieger, schlägt vor, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wie folgt neu festzulegen. Die Änderung umfassen: Die Aufwandsentschädigung für die Funktion Schlauchwart wird gestrichen. Neu dazu kommt die Aufwandsentschädigung für die Funktion „Bambini Jugendfeuerwehr“, die durch zwei Kameradinnen / Kameraden wahrgenommen werden sollen. Somit entstehen keine Mehr- und Minderkosten für die Stadt Klütz. 

 

Funktion

bisherige

Aufwandsentschädigung pro Monat*

neue Aufwandsentschädigung pro Monat

Gemeindewehrführer

170,00 Euro

170,00 Euro

Stellv. Gemeindewehrführer

85,00 Euro

85,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart

85,00 Euro

85,00 Euro

Hauptgerätewart

30,00 Euro

30,00 Euro

Atemschutzgerätewart

30,00 Euro

30,00 Euro

Schlauchwart

30,00 Euro

0,00 Euro

Bambini-Jugendfeuerwehr

0,00 Euro

15,00 Euro

* Lt. Beschluss am 24.02.2014 der Stadtvertretung der Stadt Klütz

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wie folgt ab dem 01. September 2022 festzusetzen:

 

Funktion

Aufwandsentschädigung pro Monat*

neue Aufwandsentschädigung pro Monat

Gemeindewehrführer

170,00 Euro

170,00 Euro

Stellv. Gemeindewehrführer

85,00 Euro

85,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart

85,00 Euro

85,00 Euro

Hauptgerätewart

30,00 Euro

30,00 Euro

Atemschutzgerätewart

30,00 Euro

30,00 Euro

Schlauchwart

30,00 Euro

30,00 Euro

Bambini-Jugendfeuerwehr

0,00 Euro

15,00 Euro (2x)

 

  1.  
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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 x

Keine finanziellen Auswirkungen. Keine Mehr- oder Minderkosten für die Stadt Klütz, da zwei Kameradinnen / Kameraden die Bambini-Jugendfeuerwehr unterstützen sollen.

 

 

 

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Anlagen

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