Mitteilungsvorlage - MV/02/22/172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der letzten Sitzung des WTU-Ausschusses am 26.04.2022 wurde bereits grundsätzlich zur Thematik einer potentiellen LEADER-Förderung beraten.

 

Es wurden bereits konkrete Vorhabensvorschläge diskutiert.

 

In dieser Sitzung soll nun informiert werden,

1)     bis wann Projektideen/Anträge eingereicht werden müssen und

2)     welche Rahmenbedingungen es gibt.

 

 

zu 1)
Die Projektskizzen sind bis zum  30.06. des Jahres (Deadline) für das Folgejahr bei der zuständigen Geschäftsstelle LEADER schriftlich einzureichen.

 

zu 2)

Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiges Verfahren:

 

Stufe 1:

Zur besseren Verständlichkeit ist die einzureichende Projektskizze dieser Vorlage beigefügt.

 

Hier ist gut zu erkennen, was zur Beurteilung der Projektidee durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) eingereicht werden muss. 

 

Das Wichtigsten sind

-          eine  Projektbeschreibung und

-          eine Kostenschätzung.

-          Des Weiteren benötigt auch noch einen Beschluss der Stadtvertretung, dass das Vorhaben realisiert werden soll – dieser kann aber nachgereicht werden.

-          Dann wird noch bei Kommunen, deren dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als gefährdet oder weggefallen eingestuft ist, eine Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde benötigt.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Klütz ist als weggefallen eingestuft.

 

Die LAG entscheidet, welche Projektideen für eine Förderung ausgewählt werden.

(Die ausgewählten Projektideen zur Förderung in 2021 und 2022 sind beigefügt.)

 

Die LAG Westmecklenburgische Ostseeküste fördert mit 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei davon wieder 10 % als nationaler Kofinanzierungsanteil von dem Zuwendungsempfänger selbst getragen werden muss. Der Höchstbetrag ist auf 400.000 EUR festgesetzt.

 

Stufe 2:

Nachdem die Projektidee zur Förderung ausgesucht wurde, ist ein formgebundener Förderantrag beim Fördermittelgeber – hier: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Hinweis:

Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der LAG vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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