Beschlussvorlage - BV/12/22/282
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundhafter Ausbau Waldweg, Boltenhagen
hier: Beauftragung von Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Inka Lanz
- Verfasser/Antragsteller:
- Inka Lanz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.06.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen plant für das Jahr 2022/ 2023 Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen im Gemeindegebiet.
Am 20.02.2022 hat ein Anlieger von einem Ferienhaus in der Strandpromenade 31a einen Antrag gestellt, dass der derzeitige Zustand des Waldweges, ein Verbindungsweg zwischen der Ostseeallee und der Mittelpromenade, in der Gemeindevertretung Beachtung findet.
Der Waldweg in Boltenhagen, wurde in der Vergangenheit jährlich turnusmäßig instandgesetzt. In diesem Jahr wurden bereits ca. 1.400€ für die Instandsetzung an Mitteln ausgebeben.
Dabei wurden die Schlaglöcher aufgeschüttet und verdichtet, welche nach kurzer Zeit durch die Niederschlagsmengen weggespült wurden.
In den angrenzenden Villen Gezeiten und Florida ist in den touristischen Gebäuden primär eine Unterbringung von behinderten Menschen beabsichtigt.
Insofern erscheint es hier sinnvoll, Menschen mit Behinderung, insbesondere den Rollstuhlfahrern, eine Teilhabe am öffentlichen Leben mit einer öffentlichen Zuwegung zur Ostseeallee zu schaffen und somit den Zugang (auch für eine Nutzung eines Rollators) zu den Geschäften zu gewährleisten.
Der Waldweg wird neben den Fußgängern auch durch ambulante Pflegedienste, Müllabfuhr, Touristen aus Ferienwohnungen sowie Anwohnern genutzt. Er stellt im Notfall auch für den Rettungsdienst als öffentliche Straße einen wichtigen Zugangsweg zur Mittelpromenade dar.
Die Verwaltung empfiehlt, den Waldweg grundhaft auszubauen.
Für die Realisierung und Umsetzung dieser Maßnahme ist es notwendig, ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen und die Planungsleistungen (zunächst Leistungsphase 1+2) gem. HOAI auszuschreiben.
Phase 1: Grundlagenermittlung
Phase 2: Vorplanung
Dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen.
Kosten sind bislang nicht Bestandteil des Haushaltsplanes und müssen im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt werden. Zwischenzeitlich kann die Finanzierung über vorhanden Haushaltsmittel für geplante Straßenbaumaßnahmen erfolgen, die bislang nicht eingesetzt werden können, da Voruntersuchungen (Niederschlagsentwässerungskonzept Tarnewitz) fehlen.
Bei einem erstmaligen Ausbau einer Verkehrsanlage besteht in diesem Fall die Möglichkeit, Erschließungsbeiträge zu erheben.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Über den Haushalt, mit vorhandenen Mitteln aus derzeitig nicht realisierbaren Straßenbaumaßnahmen. |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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184,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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