Beschlussvorlage - BV/12/22/271

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den Bebauungsplan Nr. 39 auf, um den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" zu sichern und fortzuentwickeln. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gefasst und ortsüblich bekannt gemacht; zur Fortführung des Verfahrens wurde ein weiterer Beschluss der Gemeindevertretung am 21. April 2022 mit erweitertem Geltungsbereich gefasst. Die Gemeinde hat sich für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens unter Einbezug der Fläche entschieden. Unter Berücksichtigung der Bauleitplanung im westlich anschließenden Bereich würde eine Lücke zwischen dem Geltungsbereich des Apart-Hotels und dem Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 verbleiben. Die planungsrechtliche Regelung für diese Fläche ist geboten. Da ein Zusammenhang mit den Flächen des Aufstellungsbeschlusses gemäß Bebauungsplan Nr. 39 besteht, werden die Restflächen dem Bebauungsplan Nr. 39 zugeschlagen und das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 39 fortgeführt. Die Entwicklung erfolgt in Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, welcher hier ein Sondergebiet Hotel (gemäß § 11 BauNVO) darstellt.

 

Es besteht die planerische Zielsetzung der Gemeinde, die Hotelnutzung am Standort zu sichern, eine qualitative Fortentwicklung zu ermöglichen und einer übermäßigen baulichen Verdichtung entgegenzuwirken. Dazu werden die Art der baulichen Nutzung für die Hotelnutzung als Sondergebiet – Hotel gemäß § 11 BauNVO sowie die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Das Sondergebiet – Hotel besteht aus 2 Teilbereichen: Teilbereich 1 (Flurstück 131/9) umfasst das Grundstück mit der bereits errichteten Hotelanlage, Teilbereich 2 (Flurstück 131/1) umfasst das Flurstück westlich des Zuwegs zur Apartmentanlage Godewind, um welches der ursprüngliche Geltungsbereich ergänzt wurde. Hier soll die Gestaltung der Freiflächen für die bestehende Hotelanlage im Hinblick auf die Verbesserung der infrastrukturellen Anlagen ermöglicht werden, wie z.B. mit Außenanlagen für freizeitliche und sportliche Nutzungen für die Hotelgäste (hoteltypische Nutzungen). Es soll ermöglicht werden, die Aufenthaltsqualität für die Hotelgäste zu verbessern. Neben dem Beherbergungsangebot des Hotels sollen Möglichkeiten für die infrastrukturellen Anlagen geschaffen werden.

 

Da auf die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung verzichtet wird, erfolgt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 wird wie folgt

            begrenzt:

-          nordöstlich:  durch die Ostseeallee,

-          südöstlich:    durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b,

                                    50c (Ferienanlage Goosbrink),

-          südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b,         48c (Ferienanlage Goosbrink),

-          nordwestlich: durch das Flurstück 132/1.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs.  BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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