16.06.2022 - 8.4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für den H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Datum:
- Do, 16.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 wird wie folgt
begrenzt:
- nordöstlich: durch die Ostseeallee,
- südöstlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b,
50c (Ferienanlage Goosbrink),
- südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b, 48c (Ferienanlage Goosbrink),
- nordwestlich: durch das Flurstück 132/1.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,3 MB
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209 kB
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