Beschlussvorlage - BV/12/22/227

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Bereich der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es in der letzten Zeit aufgefallen, dass es in den Wintermonaten vermehrt zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte zum Einsatz von Streusalz bzw. Sole gekommen ist. Besonders bei nur geringer Schnee- und Eisglätte oder nur als vorbeugende Maßnahme wurde vermehr Streusalz bzw. Sole auf den öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt.

Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18.12.2002, geändert durch Satzung vom 27.11.2014, ist der Einsatz von Streusalz zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht gestattet.

Der Einsatz von Streusalz bzw. Sole lässt bei extremen Wetterlagen wie z.B. Blitzeis nicht ganz vermeiden und muss zur Gewährleistung des öffentlichen Straßenverkehrs äußerst sparsam eingesetzt werden.

Es wird daher empfohlen, den § 5 Abs. 2 Ziffer 1 der Straßenreinigungssatzung wie folgt zu ändern:

Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Dabei ist mit Salz oder Sole sparsam umzugehen und dessen ausschließliche Verwendung zu vermeiden. Dies gilt auch für diejenigen Teile von Fußgängerüberwegen an Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen, auf denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können.

Gleichzeitig wird empfohlen, die gesamte Straßenreinigungssatzung im Zusammenhang mit der gewünschten Änderung des § 5 zu überprüfen und wenn erforderlich neuzufassen. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf erforderlichen Änderungen von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung  überprüfen zu lassen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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