Beschlussvorlage - BV/04/22/139

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bei der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH - LEKA MV kann man Förderung für E-Bike-Ladestationen beantragen.

 

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die für die Errichtung von Ladepunkten für E-Fahrräder im ländlichen Raum notwendig sind. Ausgenommen sind Aufwendungen für Grunderwerb.

Die Höchstfördersumme je geförderter Ladestation beträgt 5.000,- Euro.

Die Förderquote beträgt für alle nicht wirtschaftlich tätigen Antragsteller bis zu 95 % der förderfähigen Kosten. 

 

Bedingungen an den Ladepunkt

  • Zuwendungen können für die Errichtung von Ladepunkten für E-Fahrräder im ländlichen Raum gewährt werden. Die Förderung umfasst sowohl neue Ladepunkte an bereits bestehenden Fahrradabstellanlagen als auch neue Kombinationen aus Abstellanlagen mit Ladepunkten.
  • Neben der Lademöglichkeit muss ein entsprechender Platz die Möglichkeit der Sicherung des Fahrrads bieten, also mindestens einen stabilen Metallbügel zum Anschließen.
  • Der jeweilige Ladepunkt soll frei und mindestens täglich zwischen 6 bis 22 Uhr zugänglich und verfügbar sein.
  • Der Betrieb und Unterhalt der Ladepunkte werden für einen Zeitraum von mindestens drei Jahre durch den Antragsteller zugesichert.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

 

Informationen zu möglichen Ladestationen siehe Anlagen.

 

Es sind keine Mittel im Haushalt vorhanden.

 

Die Gemeinde wird gebeten, den Sachverhalt sowie die gewünschte Anzahl und mögliche Standorte zu beraten und einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, das Aufstellen von Ladestationen für E-Bikes unter der Voraussetzung der Beantragung von Fördermitteln und der Einstellung von Mitteln in den Nachtragshaushalt.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die Kosten sind vom Umfang der Maßnahme abhängig.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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