Beschlussvorlage - BV/12/22/219
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Hundeverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Martin Burtzlaff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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23.02.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.02.2022
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Sachverhalt
Ende des Jahres 2021 wurde amtsweit die neue Hundeverordnung erlassen. Eine Überarbeitung war notwendig um Rechtssicherheit in der praktischen Handhabung zu erlangen.
Die Anpassungen für das Gemeindegebiet Ostseebad Boltenhagen wurden auf Grundlage der vorherigen Beratung im Kurbetriebsausschuss festgesetzt.
Nach den ersten Wochen im Bestand kamen viele Rückmeldungen von Einheimischen und Gästen, die die Diskussion einer Anpassung notwendig machen:
-Aus touristischer Sicht gehören Gäste mit Hund insbesondere in der Nebensaison zu einer wichtigen Zielgruppe. Die dann erlaubte Begehung des Strandes mit dem eigenen Hund machte Boltenhagen zu einem besonders geeigneten Ziel. Die oftmals Stammgäste werden durch die neue Verordnung verprellt.
-Gemäß übergeordnetem Tierschutzgesetz müssen Hunde artgerecht gehalten werden und benötigen dafür anteilig entsprechenden Freilauf. Da keine andere Hundewiese im Gemeindegebiet vorgehalten werden kann, widerspricht die neue Verordnung dem Tierschutz und -wohl.
-In der konkreten Bezeichnung der Abschnitte mit Hundeverbot fehlt die Dünenpromenade, diese ist mit aufzunehmen.
Das Diskussionsziel ist über eine Ausnahme der Leinenpflicht für die Hundestrände ganzjährig und die Badestrände außerhalb der Saison zu beraten.
Die Kurverwaltung empfiehlt eine eingeschränkte Leinenpflicht.
D.h. In der Nebensaison vom 01.10. – 30.04. eines jeden Jahres können Hunde in folgenden Bereichen frei am Strand laufen:
Westlicher Strand ab Aufgang 4
Östlicher Strand ab Aufgang 14
Im Ort besteht ganzjährig eine Leinenpflicht.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt auf eine Anpassung der amtsweiten Hundeverordnung in den Bestimmungen für das Gemeindegebiet Boltenhagen hinzuwirken. Folgende Anpassungen sollen vorgenommen werden:
In der Nebensaison vom 01.10. – 30.04. eines jeden Jahres können Hunde in folgenden Bereichen frei am Strand laufen:
Westlicher Strand ab Aufgang 4
Östlicher Strand ab Aufgang 14
Im Ort besteht ganzjährig eine Leinenpflicht
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |